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Abtrittserklärung Vorlage: Eine Frage?
Dieses Thema wurde 10 mal beantwortet und 4653 x angesehen.
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#1 |
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Greenhorn
Registriert seit: 12.2010
Beiträge: 0
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Erstmal Hallo in die Runde
![]() Ich habe eine frage zur Abtrittserklärungs Vorlage, Also der erste satz hier Lautet ja Sehr geehrter Herr [Name], hiermit trete ich, [eigener Name] sämtliche Gewährleistungansprüche........ Ich weiß nicht ob ich jetzt blond bin ^^ aber muss da oben bei Sehr geehrter Herr, der name vom Shop rein? Also sehr geehrter x shop oder so? Lg und danke
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#2 |
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Administrator
Everyone's Darling Registriert seit: 09.2006
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.528
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Hallo Florian
![]() Du hast die Ware ja gekauft und bist dessen Eigentümer - nicht mehr der Shop. In der Regel überträgst Du Deinen Anspruch doch von Dir auf einen anderen, nicht von einem Shop auf den neuen Eigentümer!? ![]() Grüße, dracoonpit |
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#3 |
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Greenhorn
Registriert seit: 12.2010
Beiträge: 0
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hi,
ich auch nochmal hier...also kommt oben der Name des Käufers rein? Sorry bin etwas verwirrt
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#4 |
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Administrator
Everyone's Darling Registriert seit: 09.2006
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.528
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Ja - oben steht der Name des Käufers.
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#5 |
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Greenhorn
Registriert seit: 12.2010
Beiträge: 0
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dankesehr
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#6 |
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Administrator
Everyone's Darling Registriert seit: 09.2006
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.528
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Keine Ursache.
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#7 |
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Greenhorn
Registriert seit: 12.2010
Beiträge: 0
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D.h. wenn ich was kaufe (gebraucht) und ich habe keine Abtrittserklärung, bin ich dann nicht der besitzer?
Also ich habe bei den Shop nachgefragt wo ich das Autoradio her habe was ich gekauft habe, und er meinte im Falle eines Garantiefalles, würde sie es auch so akzeptieren, obwohl die Adresse auf erstbesitzer Addressiert ist und geschrieben. Oder sollte ich vorsichtshalber eine Abtrittserklärung vom Verkäufer verlangen? LG |
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#9 |
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Administrator
Everyone's Darling Registriert seit: 09.2006
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.528
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Doch, natürlich bist Du der Besitzer (denn die Sache ist in Deinem Besitz) und sie ist auch Dein Eigentum (denn Du hast die Rechte an dieser Sache durch den Kaufvertrag erhalten, die Sache ist in Dein Eigentum übergegangen). Das betrifft allerdings eben nicht zwingend die Ansprüche gegenüber Dritten, wie zum Beispiel eines Shops, denn manche schließen das ohne Abtrittserklärung aus... Für solche Fälle gibt es das Formular.
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#10 |
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EffizienzGuru
Registriert seit: 10.2006
Ort: Ahrensfelde bei Berlin
Beiträge: 1.307
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Ist es denn überhaupt rechtens, dass ein Händler sowas ausschließt? Meinem (mehr oder weniger) gesunden Menschenverstand ist nicht klar, weshalb die Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunden persongebunden sein sollte...
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#11 |
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Administrator
Everyone's Darling Registriert seit: 09.2006
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.528
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Vll. geht es hier ja auch um die Vermeidung von Ansprüchen für Diebesgut oder sowas... Wenn man die Ausführungen der Shops des Themas hier vergleicht, und diese rechtlich korrekt sind, dann dürfen die Shops das wohl. Ich weiß es aber nicht, bin kein Jurist.
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